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Die Post bekennt sich zu einer wirksamen Compliance. Sie betreibt dazu ein unternehmensweit funktionierendes Compliance Management System. Einen Bestandteil des Compliance Management Systems der Post bildet die Whistleblowing- bzw. Meldeplattform PostCourage. PostFinance bekennt sich ihrerseits zu denselben Prinzipien.
Begriff «Whistleblowing» Der Begriff Whistleblowing (von: to blow the whistle, d.h. pfeifen) bezeichnet das Melden von illegalen, illegitimen und unmoralischen Praktiken durch einen Organisationsinsider (sog. Whistleblower) an eine geeignete Stelle. PostCourage Die Post und PostFinance als lernende Organisationen haben ein grosses Interesse, dass illegale, illegitime und unmoralische Praktiken gemeldet werden, um sie zu beseitigen und das Compliance Management System entsprechend verbessern zu können. PostCourage ist eine Whistleblowing-Plattform, über welche die Mitarbeitenden eine Meldung post- bzw. PostFinance-intern erstatten können. Die Meldung über PostCourage geht direkt an die Konzernrevision bzw. an die Whistleblowing-Meldestelle bei PostFinance. Nach Eingang der Meldung entscheidet die Konzernrevision bzw. die Whistleblowing-Meldestelle bei PostFinance über das weitere Vorgehen. Eine externe Meldung (z.B. eine direkte Meldung an die Öffentlichkeit) kann einen erheblichen und nicht wiedergutzumachenden Nachteil für die Post oder PostFinance bedeuten. Dementsprechend kann eine externe Meldung zur Ergreifung von rechtlichen (insb. arbeitsrechtlichen) Massnahmen gegenüber dem Mitarbeitenden seitens der Post oder PostFinance führen. Bei einer Meldung über die PostCourage verstösst der Mitarbeitende nicht gegen die Treupflicht gemäss Art. 321a OR und begeht keine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses nach Art. 162 StGB. Eine Meldung über die PostCourage führt grundsätzlich nie zu Sanktionen gegen den Mitarbeitenden, der die Meldung erstattet hat.
Empfohlene Vorgehensweise bei der Erstattung einer Meldung: Bei erkannten oder nur vermuteten illegalen, illegitimen und unmoralischen Praktiken hat der Mitarbeitende eine Meldung an den Vorgesetzten zu richten. Erachtet der Mitarbeitende im konkreten Einzelfall die Meldung an den Vorgesetzten als unverhältnismässig, soll er eine vertrauliche bzw. anonyme Meldung über die PostCourage an die Konzernrevision bzw. die Whistleblowing-Meldestelle bei PostFinance erstatten.
Vertrauen und Glaubwürdigkeit geniessen bei der Schweizerischen Post und PostFinance einen hohen Stellenwert. Zentral für das Vertrauen und Glaubwürdigkeit ist, dass sich sämtliche Mitarbeitende und Partner gesetz-, regelkonform und ethisch korrekt verhalten. Die Schweizerische Post und PostFinance als lernende Organisationen haben ein grosses Interesse daran, dass Missstände und Verstosse gemeldet werden. Diesbezüglich trifft die Mitarbeitende eine Meldepflicht. Die PostCourage als eine Whistleblowing-Plattform bietet die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstössen und Missständen anzuzeigen, wenn Sie möchten auch anonymisiert und vollkommen vertraulich. Selbstverständlich besteht für die Mitarbeitende der Schweizerischen Post und PostFinance stets die Möglichkeit, sich zuerst vertrauensvoll direkt an ihre Vorgesetzten, HR und die Fachstelle Compliance zu wenden.
Für die Mitarbeitenden besteht eine Meldepflicht, welche mit einer Meldung über die PostCourage erfüllt werden kann. Die PostCourage ist insbesondere für Meldungen aus den Bereichen Lohnungleichheiten, Beschaffung, Datenschutz, Wettbewerb, Postwesen, Korruption und/oder Verhaltenskodex gedacht. Selbstverständlich können Sie eine Meldung über Missstände und Verstösse aus anderen Bereichen erstatten.
Von Meldungen an die Medien, sozialen Netzwerken und Enthüllungsplattformen im Internet wird dringend abgeraten. Eine Meldung ausserhalb eines verantwortungsbewussten Rahmens kann sehr rasche eine Eigendynamik entwickeln, die Sie nicht mehr beeinflussen können und sehr nachteilige Konsequenzen haben kann. Im Verhältnis zum Arbeitgeber riskiert der Whistleblower ebenfalls viel, falls bekannt wird, wer die Öffentlichkeit informiert hat. Missachtet ein Arbeitnehmer den Dienstweg und bringt einen Missstand an die Öffentlichkeit, bevor er seinem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben hat, den Missstand intern zu beseitigen, so kann dieses Handeln unseres Erachtens einen krassen Treuebruch darstellen, der eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unter Umständen unzumutbar macht.
Alle Meldungen erfolgen über die sichere EQS Integrity Line an den speziell hierfür autorisierten Personen der Schweizerischen Post bzw. PostFinance. Soweit es erforderlich ist, können auch speziell autorisierte Personen unserer Konzerngesellschaften (wie bspw. die Whistleblowing-Meldestelle bei PostFinance) zur Einsichtnahme berechtigt sein. Alle zur Einsichtnahme autorisierten Personen sind ausdrücklich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Erhärtet sich der Verdacht auf Missstände und Verstosse, werden Spezialisten beigezogen, um eine Untersuchung einzuleiten. Ihnen wird mitgeteilt, sobald die Untersuchung des gemeldeten Vorfalles abgeschlossen ist. Die Untersuchung kann mehrere Monate dauern, insbesondere bei komplexen Fällen. Der Ausgang und das Resultat der Untersuchung kann Ihnen aus faktischen sowie rechtlichen Gründen (insb. Daten- und Persönlichkeitsschutz) grundsätzlich nicht mitgeteilt werden.
Bei der Konzernrevision wird die Meldung bekannt. Die Konzernrevision informiert die Konzernleitung sowie den Verwaltungsratspräsidenten über die eingegangenen Meldungen. Im Übrigen wird bei den Untersuchungen nicht offengelegt, dass eine PostCourage Meldung die Untersuchung ausgelöst hat.
Bei einer Meldung, welche PostFinance betrifft, erhält die Whistleblowing-Meldestelle von PostFinance Kenntnis der Meldung. Die Meldung wird streng vertraulich behandelt und die darin enthaltenen Informationen nur nach dem Need-to-Know-Prinzip geteilt. Im Übrigen wird bei Untersuchungen nicht offengelegt, dass eine PostCourage-Meldung die Untersuchung ausgelöst hat.
PostCourage – anonyme und vertrauliche Meldestelle für Missstände und Verstösse